Informationen

AGA geförderte Forschung Information und Ausschreibung

Finanzierung

Beantragung und Zuteilung von Mitteln für das gleiche Projekt sind offenzulegen. Der von der AGA geförderte Forschungsantrag reduziert sich bei Mehrfachanträgen bei anderen Institutionen dementsprechend. Dies gilt für die Zuteilung von Mitteln für die gesamte Laufzeit des Projektes. Die Zuteilung der Mittel erfolgt zur Hälfte am Anfang des Projektes, 30% bei Abschluss mit Zwischenbericht und 20% bei Publikation.

Gegenstand

Gefördert werden soll: Klinisch orientierte Forschung, die sich mit der Gelenkchirurgie oder verwandten Themen beschäftigt. Hierzu zählt unter Umständen auch biomechanische Grundlagenforschung mit eindeutiger klinischer Relevanz.

Ein besonderer Förderungsschwerpunkt ist die Förderung von prospektiv- randomisierten Level 1-2 Studien, die sich mit der vergleichenden Untersuchung von operativen und nicht-operativen Therapieverfahren beschäftigt.

Begutachtung

Der AGA-Vorstand wählt jeweils mind. 3 Gutachter. Weitere Gutachter können hinzugezogen werden. Der Vorstand entscheidet abschließend.

Anträge

Anträge müssen eine detaillierte Darstellung des geplanten Projekts enthalten. Sie müssen erkennen lassen, dass der Antragsteller auf dem genannten Gebiet bereits erfolgreich wissenschaftlich gearbeitet hat und AGA-Mitglied ist. Die Anleitung zur Antragstellung finden Sie unten angefügt.
Hier finden Sie die Anleitung zur Antragstellung.

Organisation

Das Stipendium wird jeweils auf das Forschungskonto unter Angabe des Verantwortlichen der Arbeitsgruppe überwiesen. Über Aufteilung der Mittel entscheidet das Komitee. Die Größe der Einzelstipendien wird je nach Volumen des Projektes gesplittet. Sie soll jedoch € 7.000,- nicht unterschreiten bzw. € 35.000,- nicht überschreiten. Die Abrechnung erfolgt über die AGA.

Antrag

Alle Anträge sind per e-mail an die AGA zu richten.

Leistungen des Stipendiaten

Der Stipendiat verpflichtet sich:
Eine aus der Arbeit entstehende Publikation sollte, wenn möglich in einer internationalen peer-reviewed Fachzeitschrift erfolgen. Zu allererst kommt hier die KSSTA als internationales Journal der AGA in Frage. Auf Anfrage sind auch andere Journals denkbar, müssen aber vorher durch den Forschungsbeauftragten genehmigt werden. Eine zusätzliche Publikation einer deutschen Zusammenfassung sollte jährlich in der Zeitschrift „Arthroskopie“ mit einen mindestens zweiseitigen (DIN A4) Bericht erfolgen.

Der AGA-Vorstand muss jährlich per e-mail über den Fortgang des Projektes informiert werden. Auf dem Jahreskongress der AGA sollte ein Vortrag zum Projekt eingereicht werden.

Sowohl in der Publikation als auch in Vorträgen sind die AGA als Förderer explizit zu nennen (inklusive AGA Logo).
Bei weiteren Vorträgen- oder Poster-Präsentationen auf nationalen oder internationalen Kongressen ist die Acknowledgement-Folie mit dem AGA Logo zu verwenden.

Anleitung zur Erstellung eines AGA-Forschungsantrags

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen per e-mail an das:

AGA-Sekretariat: infoaga-online.ch