Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Veröffentlichung einer Patienteninformation in leichter Sprache zur Qualitätsprüfungs- Richtlinie vertragsärztliche Versorgung (QP-RL) Qualitätsprüfungen bei arthroskopischen Operationen am Knie- und Sc

Veröffentlichung einer Patienteninformation in leichter Sprache zur Qualitätsprüfungs- Richtlinie vertragsärztliche Versorgung

 


Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Veröffentlichung einer Patienteninformation in leichter Sprache zur Qualitätsprüfungs- Richtlinie vertragsärztliche Versorgung (QP-RL)
Qualitätsprüfungen bei arthroskopischen Operationen am Knie- und Schultergelenk
vom 6. Mai 2020

Der Unterausschuss Qualitätssicherung hat für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
gemäß Delegation durch Beschluss vom 22. November 2019 in seiner Sitzung am 6. Mai 2020
beschlossen, zur qualifizierten Patienteninformation gemäß § 299 Absatz 1 Satz 4 Nr. 3 des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) eine Patienteninformation zur Richtlinie zu
Auswahl, Umfang und Verfahren bei Qualitätsprüfungen im Einzelfall nach § 135b Absatz 2
SGB V in Verbindung mit § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 13 SGB V (Richtlinie vertragsärztliche
Versorgung; QP-RL) zu Qualitätsprüfungen bei arthroskopischen Operationen am Knie- und
Schultergelenk in Leichter Sprache gemäß Anlage auf den Internetseiten des G-BA zu
veröffentlichen.
Der Beschluss wird auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de  veröffentlicht