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Veröffentlichung einer Patienteninformation in leichter Sprache zur Qualitätsprüfung

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Veröffentlichung einer Patienteninformation in leichter Sprache zur Qualitätsprüfungs- Richtlinie vertragsärztliche Versorgung (QP-RL)
Qualitätsprüfungen bei arthroskopischen Operationen am Knie- und Schultergelenk

Vom 6. Mai 2020

Der Unterausschuss Qualitätssicherung hat für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gemäß Delegation durch Beschluss vom 22. November 2019 in seiner Sitzung am 6. Mai 2020 beschlossen, zur qualifizierten Patienteninformation gemäß § 299 Absatz 1 Satz 4 Nr. 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) eine Patienteninformation zur Richtlinie zu Auswahl, Umfang und Verfahren bei Qualitätsprüfungen im Einzelfall nach § 135b Absatz 2 SGB V in Verbindung mit § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 13 SGB V (Richtlinie vertragsärztliche Versorgung; QP-RL) zu Qualitätsprüfungen bei arthroskopischen Operationen am Knie- und Schultergelenk in Leichter Sprache gemäß Anlage auf den Internetseiten des G-BA zu veröffentlichen. Der Beschluss wird auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de  veröffentlicht.

 

 

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